Luftfahrtunfall-Versicherung

Luftfahrtunfall-Versicherung

Durch die Luftfahrtunfallversicherung sind Unfälle versichert, die der namentlich Versicherte als privater Führer, Flugschüler, Fluglehrer von Flugzeugen, Drehflüglern, Motorseglern, Segelflugzeugen, Freiballonen, Ultraleichtflugzeugen, Luftschiffen oder Luftsportgeräten erleidet.  

 

Bei Freiballonführern und -Anwärtern gelten auch Unfälle, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auf- und Abrüsten des Freiballons auf dem Start- und Landeplatz stehen, als mitversichert.  

 

Bei Führern, Fluglehrern, Flugschülern oder mitfliegenden Personen von Luftsportgeräten sind auch Unfälle die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Luftsportgerätes stehen, versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich vom Start bis zur Landung.