Lizenzverlust-Versicherung

Lizenzverlust-Versicherung

Versicherbar sind Personen die beruflich fliegen und das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Versicherung endet automatisch mit dem 55. Lebensjahr des Versicherten. 

 

Versicherungsschutz wird gewährt, für den Fall, dass dem Versicherten die erteilte Lizenz von der Behörde aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr erteilt wird (dauernd fluguntauglich) oder widerrufen wird.