Sitzplatzunfall-Versicherung

Sitzplatzunfall-Versicherung

Die Sitzplatzunfallversicherung haftet für Unfallschäden die Insassen an Bord eines Luftfahrzeugs erleiden. Mitversichert sind auch Unfälle beim Ein- oder Aussteigen. Die Sitzplatzunfall-Versicherung kann sowohl nach Pauschalsystem, als auch nach dem Platzsystem vereinbart werden.  

 

Versichert werden kann jedoch immer nur dieselbe Gruppe von Sitzplätzen z.B. Gruppe 1: Pilotenplätze; Gruppe 2: Fluggastplätze.  

 

Bei der Versicherung nach Platzsystem müssen die gesamten vorhandenen Sitzplätze einer Gruppe eines Flugzeuges mit den gleichen Versicherungssummen versichert werden. Bei der Versicherung nach Pauschalsystem wird eine pauschale Versicherungssumme für alle Sitzplätze einer Gruppe eines Luftfahrzeuges vereinbart und versichert.  

 

Im Schadenfall wird diese Versicherungssumme auf die Personen dieser versicherten Gruppe aufgeteilt.